Wohngebäudeversicherung

My house is my castle... na, hoffentlich! Fakt ist, dass durch die Klimaveränderung immer mehr Naturgewalten und Unwetter entstehen - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Komplett vermeiden kann man diese Schäden nicht! Doch, wenn man sie schon nicht vermeiden kann, so sollte man sich wenigstens finanziell richtig absichern.

Wohngebäude - für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert ist die Wohngebäudeversicherung für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften ganz gleich, ob das Haus 200.000,- EUR, 500.000,- EUR oder 3.000.000,- EUR gekostet hat.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (umfasst Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Implosion und Überspannung)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren) – gewöhnlich nur innerhalb des Hauses
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind

  • Elementarschäden (hierunter zählen Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch,
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Starkregen)
  • Allgefahren-Deckung („unbenannte“ Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass natürlich ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert gelten. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Vertrag eingeschlossen sind. Allerdings

  • Schäden die durch Obliegenheitsverletzungen entstehen (hiermit ist die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften wie z.B. Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw. gemeint)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • „grobe Fahrlässigkeit“ führt in vielen Verträgen zu Leistungskürzungen
  • Krieg
  • Kernenergie

In der Feuerversicherung

  • Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung

  • Schäden an außenliegenden Regenfallrohren
  • Beschädigungen durch Luftbewegungen (ohne Sturmstärke 8)
  • Schäden an Ableitungsrohren außerhalb des Hauses
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese durch nicht ordnungsgemäß geschlossenen Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ins Haus gelangen

In der Elementarschadenversicherung

  • Schäden durch Sturmflut

Welche Fehler finden wir immer wieder in Versicherungspolicen von Neukunden:

  • Anbauten, Umbauten, Nebengebäude, Garagen sind nicht berücksichtigt worden
  • Übernahme der Versicherungssumme aus dem Vorvertrag ohne weitere Prüfung
  • Sind alle Risiken abgesichert, die ich als notwendig ansehe?
  • entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand? Sind z.B. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit zu 100% mitversichert?
  • Habe ich Naturgefahren in meinem Vertrag abgedeckt?

Wie lässt sich die Versicherungssumme Ihres Gebäudes ermitteln?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines pauschalen Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Insbesondere bei der Wertmittlung mit einem Ermittlungsbogen kann Ihnen Ihr Vertreter oder Makler behilflich sein. Allerdings ersetzt diese keine Wertermittlung eines Sachverständigen. Zudem weicht der Versicherungswert häufig deutlich von dem Marktwert des Gebäudes ab.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung
Auch, wenn die meisten Verbraucherschützer pauschal davon abraten, kann der Abschluss einer Glasversicherung gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mitversichert werden.

Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer
Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchsetzen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten Vermieter-RS gedeckt werden.

Mietnomadenversicherung
Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter.
Für unsere Kunden bin ich ständig unterwegs und besichtige und dokumentiere Schäden vor Ort, spreche mit Gutachtern, Handwerkern, Schadensachbearbeitern, Kollegen und Behörden.

Schadenbeispiele aus den letzten Jahren

Innerhalb von Sekunden
Feuer: während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das
Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu
aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

Dunkle Flecken
Leitungswasser: an der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren. Die Schadenhöhe wurde auf 6.800 € geschätzt.

Hagelschlag
Sturm/Hagel: während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

Unwetter in Hessen – August 2019
Der Sturm, der im August das Rhein-Main verwüstete, war kein Tornado, sondern ein Macroburst.
Das bezeichnet einen Gewittersturm, der sich über ein großes Gebiet ausbreitet und bei dem große Mengen kalter Luft auf die Erde herunterfallen und dort zur Seite weggeleitet werden. „Dabei entstehen durch die Fallgeschwindigkeit und die Geschwindigkeit der ziehenden Gewitterwolke unheimlich starke Böen, die im aktuellen Fall bis zu 150 Stundenkilometer betrugen.
Durch das Unwetter entstanden Schäden in Millionenhöhe.
Diese „Megastürme“ werden in Zukunft noch häufiger auftreten.

1,20m - Hochwasser
2018 Überschwemmung und Regen-/Rückstau: starke lokale Regenfälle wandeln sich in kürzester Zeit zu einer unglaublichen Wassermasse, die nicht mehr durch das Kanalisationssystem aufgenommen werden kann. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über zwei Lichtschächte in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs-, Sanierungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 45.000 € geschätzt.