Gruppen-Unfallversicherung
damit alle geschützt sind

finger weg

Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Firma. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das zu besonders attraktiven Konditionen.

Auf der Baustelle

Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.
Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:

  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Warum ist der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen?

  • Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen.
  • Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert - nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Was ist versichert?

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. - diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert). In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufung nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätig) vorgesehen. Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.

Wissenswertes

Beitragsvorteil

Der Beitrag zur Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung.

Zusätzliche Sozialleistung

Durch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden.

Besonderes Angebot für Ihre Mitarbeiter

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die günstigen Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung aus dem Arbeitslohn selbst finanzieren.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, etc.). Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. Auf Wunsch können auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen abgesichert werden.

Die steuerliche Behandlung einer Gruppenunfallversicherung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar. Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

Ohne Direktanspruch

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Arbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall. Vorgelegt werden.

Mit Direktanspruch

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20 % (zzgl. Soli und pauschaler KiSt) auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern. Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.